Sorry, this entry is only available in German.

MITGLIEDER-UND DELEGIERTENVERSAMMLUNG DES TRAKEHNERVERBANDES
am 4.9.2021 in Halle

Am 4. September fand die jährliche Mitglieder- und Delegiertenversammlung des Trakehnerverbandes in Halle statt. Erfreulicherweise war unser Zuchtbezirk mit der vollen Anzahl der abstimmungsberechtigten Delegierten komplett vertreten. Zunächst erfolgte der Geschäfts- und Rechenschaftsbericht des geschäftsführenden Vorstandes, der nachfolgend einstimmig entlastet wurde, sowie der Jahresrückblick die Zucht betreffend durch Zuchtleiter Lars Gehrmann. Über beide Vorgänge wird sicherlich im Detail im nächsten Trakehnerheft berichtet.

Unter Anträgen fand sich ein solcher des Zuchtbezirkes Niedersachsen, der forderte, auch bei Sachthemen geheime Abstimmungen in Zukunft durchzuführen. Im Gesamtvorstand wurde darauf hingewiesen, dass eine einzelne Person dann den Zeitablauf der Versammlung torpedieren könnte. Hier wäre m. E. sinnvoll eine gewisse Anzahl der bei der Versammlung anwesenden stimmberechtigten Personen (z. B 10%) zu fordern, um einerseits Minderheitsrechte zu gewähren, anderseits auch pragmatisch zu handeln. Der Antrag wurde vom Zuchtbezirk Niedersachsen zurückgenommen und soll neu formuliert werden.

Ein weiterer Antrag der Zuchtbezirke Rheinland und Rheinland-Pfalz/Saar forderte eine lineare Beschreibung und eine Quantifizierung der Röntgenergebnisse der gekörten Hengste in 3 Klassen (exzellent, gut, akzeptabel) mit nachfolgender Veröffentlichung im Hengstverteilungsplan. Während das Projekt lineare Beschreibung unter der Voraussetzung, dass dies einheitlich durch die Zuchtleitung erfolgt und dies dann auch für die Nachkommen der Hengste durchgeführt wird ,eher positiv gesehen wurde, sah man mehrheitlich eine zusätzliche Quantifizierung der Röntgenergebnisse eher skeptisch. Hier wurde darauf hingewiesen, dass Hengste mit deutlich pathologischen Befunden gar nicht zur Körung zugelassen werden, die Wertigkeit einer weiteren Klassifizierung hinsichtlich Vererbung völlig offen ist und dies die Vermarktung der Hengste erschweren würde. Beide Anträge sollen in einer Arbeitsgruppe nochmals bewertet und dann eventuell nochmals vorgestellt werden.

Von besonderem Interesse war der Antrag zum Körzeitpunkt (siehe Anlage), der von vielen Züchtern des Zuchtbezirkes Bayern/Österreich mit unterschrieben wurde. Wie aktuell dieser Antrag ist, zeigte sich als Herr Gehrmann berichtete, dass selbst die Durchführung des diesjährigen Hengstmarktes bis eine Woche vor der Versammlung in Frage gestellt wurde, da die für Neumünster zuständige Amtstierärztin, alle Hengste, die den 30. Lebensmonat noch nicht erreicht hatten, für die Körung nicht zulassen wollte. Dies hätte bedeutet, dass alle nach dem 15.3. geborenen und damit ca. die Hälfte der ausgewählten Hengste betroffen gewesen wären. Für dieses Jahr stimmte dann die Amtstierärztin als Übergangsregelung dem Kompromiss zu , dass lediglich die im Juni geborenen Hengste ausgeschlossen werden, für diese soll ein Sonderkörtermin im Dezember durchgeführt werden. In meiner Erläuterung des Antrages in der Versammlung wies ich noch einmal ausdrücklich auf die Problematik eines anvisierten Dezembertermins hin. Da jede zielführende Vorbereitung für eine Körveranstaltung untersagt wären, kann eine Vorauswahl künftig nicht stattfinden. Erst während der Körveranstaltung würde sich entscheiden, ob die jeweiligen Hengste die gesamte Körung durchlaufen und ggfs. an der Auktion teilnehmen dürften. Die weite Anreise der Hengste aus unserem Zuchtbezirk stellte schon immer eine Erschwernis dar, bei ungewisser kompletter Teilnahme ist dies kaum zumutbar.

Desweiteren ergäbe sich eine Ungleichheit für den Vorbereitungszeitraum, so könnte die Vorbereitung für früh im Jahr geborene Hengste erfolgen, während diese für Mai geborene Hengste praktisch wegfiele. Weitere Argumente sind im Antrag enthalten. Der geschäftsführende Vorstand wollte nachfolgend den Antrag vertagen. Es konnte jedoch eine Probeabstimmung erreicht werden um ein Stimmungsbild der Versammlung zu erhalten. Dabei sprach sich eine hauchdünne Mehrheit für unseren Antrag aus. Anfang Dezember ist ein Treffen der Tierschutzreferenten der Bundesländer vorgesehen. Sobald entsprechende Beschlüsse vorliegen wird sich der Gesamtvorstand erneut mit dem Thema beschäftigen

Dr. F. Nüssel

[Anlage: Antrag des ZB Bayern/Österreich zum Thema Körzeitpunkt]